Bis zu 80% Kostenübernahme!
Digitalisierung, Krisen, Fachkräftemangel, Wettbewerb, ständiger Wandel......das heißt: viele Risikien aber auch viele nutzbare Chancen! Ob Sie Ihr Geschäftsmodell zukunftsorientiert gestalten möchten, Umsatzeinbußen haben oder Ihr Unternehmen fit für den digitalen Wandel machen wollen: Professionelle und externe Unterstützung mit neutralem Blick und echter Praxiserfahrung ist absolut hilfreich! Sie erhalten von mir gezielte Unterstützung in den Bereichen Strategie, Marketing und Digitalisierung. Da ich registrierter BAFA Berater bin, können bis zu 80% der anfallenden Kosten in Form eines staatlichen Zuschusses vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen werden. Nutzen Sie diese Chance!
Mit dem BAFA Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-Hows" erhalten junge und länger bestehende Unternehmen, aber auch Unternehmen in Schwierigkeiten die Chance, einen Zuschuss zu einer Unternehmensberatung zu erhalten. Das Programm wird direkt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angeboten.
Wir übernehmen den Papierkram - kostenlos! Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil Wir sorgen für eine schnelle Bewilligung Sie erhalten einen kurzfristigen Beratungstermin
So geht's!
1. Wir sprechen über Ihre Situation, Ihren Beratungsbedarf, meine Unterstützung für Sie und darüber, welches Programm für Sie infrage kommt. Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos. 2. Vor Antragstellung Ihrer BAFA Förderung müssen Sie ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Diesen regionalen Ansprechpartners können Sie frei wählen. Dies kann z.B. Ihre zuständige Handelskammer sein. Infos zu Leitstellen erhalten Sie hier. 3. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als 12 Wochen liegen. Sollte dieser Zeitraum überschritten sein, muss erneut ein Informationsgespräch geführt werden. 4. Die Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert Sie über das Ergebnis, die Förderungsbedingungen sowie die Fristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter. Wichtig: Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung durch mich begonnen werden.